Wohnen im historischen Ambiente - wie viel Luxus ist möglich?

Steffen Seibel
Di, 11.06.2024
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Wer hatte noch nie den Traum, in einem Schloss, einer Villa oder ein Herrenhaus zu wohnen? Wer es sich leisten kann, verfügt meistens über einen hohen Anspruch an den Komfort, der nicht beim Mobiliar aufhört. Doch wie lässt sich dies mit dem Denkmalschutz vereinbaren?

Denkmalgeschütztes Gebäude: Große Verantwortung

Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude kauft, besitzt ein Objekt mit einem hohen kulturellen und gesellschaftlichen Wert. Neben Schlössern und Burgen stehen historische Gutshäuser, Fachwerkbauten und Stadthäuser häufig unter einem besonderen Schutz. Betroffen sind Gebäude, deren Erhalt im öffentlichen Interesse liegt.

Sanierungen und Modernisierungen unterliegen der Genehmigung der Denkmalschutz-Behörde. Einem Tabu unterliegen moderne Annehmlichkeiten nicht, ein entsprechender Einbau erfordert jedoch eine Erlaubnis. Ob ein Gebäude oder ein Grundstück unter Denkmalschutz steht, sollte der Verkäufer Interessenten mitteilen. Käufer erhalten zudem in der Denkmalliste der betreffenden Gemeinde Informationen.

Das Grundbuch gibt hingegen keine zuverlässige Aussage über einen entsprechenden Status. Allerdings können in der Abteilung Lasten und Beschränkungen Auflagen für den Denkmalschutz enthalten sein. Zum Teil schließen dies jedoch kommunale Bausatzungen aus. Was an Modernisierungen erlaubt ist, kommt auf das Objekt und den konkreten Schutzstatus an.

Ist ein Pool erlaubt?

Wer ein Schloss mit einem denkmalgeschützten Park kauft, wird wohl auf den Pool verzichten müssen. Letztendlich hängt es vom Einzelfall und der Entscheidung der Behörde ab. Beispiele zeigen, dass sich historische Gebäude und ein Platz zur Erfrischung nicht immer ausschließen. Im Inneren erlauben die Ämter unter der Berücksichtigung denkmalschützerischer Auflagen sogar die Einrichtung ganzer Spas.

Wer entsprechende Ideen umsetzen möchte, muss auch die passenden Leitern für den Pool kaufen. Je nach Typ können die Wände des Beckens recht hoch sein, sodass eine Ein- und Ausstiegshilfe erforderlich ist. Sie hilft dabei, mögliche Unfälle und damit verbundene Verletzungen zu vermeiden. Empfehlenswert ist es, die Treppen bereits während in die Planungsphase zu integrieren.

Die Montage erweist sich dank vorkonfigurierter Sets als einfach. Für Menschen mit körperlichen Einschränkungen stehen Lösungen mit einem Poollift zur Verfügung. Voll versenkte Becken benötigen ebenfalls einen Ein- und Ausstieg. Neben Leitern bieten Treppen einen bequemen Zugang zum erfrischenden Nass.

Vor dem Einbau sollte auf jeden Fall eine Konsultation mit dem Denkmalamt erfolgen. Als Alternative empfiehlt sich der Kauf eines Luxusanwesens, das bereits einen Pool besitzt. Besonders historische Villen und Herrenhäuser verfügen häufig über diese Annehmlichkeit. Vereinzelt finden Interessenten solche Ausstattungsmerkmale auch bei Schlössern.

Moderne Annehmlichkeiten im historischen Ambiente

Es gibt unterschiedliche Gründe, sich ein historisches Anwesen zu kaufen. Bei den meisten Käufern steht der Respekt vor den alten Gemäuern im Vordergrund. Andererseits möchten die Besitzer sicherlich nicht wie im Mittelalter leben. Annehmlichkeiten wie eine Zentralheizung oder schnelles Internet gehören zu den selbstverständlichen Errungenschaften unserer Zeit. Auf sie muss auch kein Schlossherr verzichten. Wer möchte, kann in seine Immobilie auch Elemente des Smarthomes integrieren.

Zu den wichtigen Aspekten gehört dabei die Sicherheit. Edle, historische Gebäude wecken leider Begehrlichkeiten von Kriminellen. Umso wichtiger ist ein wirkungsvoller Schutz mit einer umfassenden Videoüberwachung. Die Integration moderner Technik erweist sich dabei als nicht einfach. Beispiele wie das Schloss Broich zeigen jedoch, dass die Erfordernisse der heutigen Zeit und ein historisches Gebäude miteinander harmonieren können.

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