In Italien gibt es verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung vom Staat zu erhalten, um historische oder künstlerisch wertvolle Immobilien zu restaurieren und zu erhalten. Diese Fördermöglichkeiten sind besonders hilfreich für Eigentümer von Kulturgütern, die die hohen Kosten für Restaurierungs- oder Erhaltungsarbeiten nicht selbst tragen können.
Gesetzliche Grundlagen
Das italienische Gesetz über das Kulturerbe und Landschaftspflege („Codice dei Beni Culturali e del Paesaggio“) regelt in den Artikeln 31, 35, 36 und 37, wie Eigentümer von Kulturgütern staatliche Unterstützung beantragen können. Dabei können nicht nur Besitzer, sondern auch Pächter oder Verwalter von Immobilien in den Genuss dieser Fördermittel kommen, sofern sie entsprechende Arbeiten zur Erhaltung der Immobilie durchführen.
Die Idee hinter diesen Regelungen ist es, das kulturelle Erbe Italiens langfristig zu schützen und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Staat unterstützt die Eigentümer nicht nur finanziell, sondern fördert auch die öffentliche Nutzung und den Zugang zu diesen besonderen Gebäuden.
Welche Arbeiten werden gefördert?
Die staatliche Unterstützung bezieht sich hauptsächlich auf Restaurierungs- und Erhaltungsarbeiten, die das Kulturgut in seinem historischen und künstlerischen Wert schützen. Dazu zählen Maßnahmen wie:
- Restaurierung und Konservierung von Gebäudeteilen im Innen- und Außenbereich
- Arbeiten an den Fassaden sowie Arbeiten zur Sicherung der Bausubstanz
- Installationen von Sicherheitssystemen (Feuerschutz, Einbruchsschutz)
Einige technische Planungskosten sind ebenfalls förderfähig, vorausgesetzt, sie werden im Rahmen des Antrags spezifiziert. Wichtig ist dabei, dass alle Arbeiten im Detail aufgeführt und entsprechend der offiziellen Preislisten kalkuliert werden.
So beantragen Sie die Unterstützung
Der Antrag auf staatliche Unterstützung muss bereits bei der Genehmigung des Restaurierungsprojekts gestellt werden. Die Superintendenza ist die zuständige Behörde, die für den Schutz und die Verwaltung von Kulturgütern verantwortlich ist. Sie prüft den Antrag im Rahmen der Genehmigung und entscheidet über die Förderfähigkeit.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt erst nach einer Überprüfung, ob die Arbeiten wie genehmigt durchgeführt wurden. Sollte es Abweichungen vom ursprünglichen Plan geben, kann die Unterstützung gestoppt und bereits ausgezahlte Beträge zurückgefordert werden.
Verpflichtungen der Eigentümer
Im Gegenzug zur staatlichen Unterstützung verpflichten sich Eigentümer, das restaurierte Objekt der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies erfolgt in der Regel durch Vereinbarungen zwischen dem Eigentümer und der zuständigen Behörde. Die Öffentlichkeit soll mindestens einmal im Monat Zugang zu den restaurierten Gebäudeteilen erhalten. Zusätzlich müssen die Gebäude an bestimmten Tagen, wie den European Heritage Days
, geöffnet werden.
Die Regelungen zur Öffnung und Zugänglichkeit hängen vom kulturellen Wert und der Art der Immobilie ab. Während in einigen Fällen bestimmte Innenbereiche zugänglich gemacht werden müssen, kann es in anderen Fällen ausreichend sein, nur Außenbereiche wie Garten- oder Parkanlagen zu öffnen.
Arten von Förderungen
Es gibt zwei Hauptarten der Förderung: Kapitalzuschüsse für direkte Restaurierungsarbeiten und Zinszuschüsse für Darlehen zur Finanzierung der Restaurierung.
Kapitalzuschüsse
Kapitalzuschüsse sind finanzielle Mittel, die für Restaurierungsarbeiten direkt zur Verfügung gestellt werden. Anträge müssen jedes Jahr zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai eingereicht werden. Die Priorität bei der Vergabe der Zuschüsse liegt auf besonders dringenden Maßnahmen, wie:
- Wiederaufbau und Schutz von Kulturgütern in Erdbebengebieten
- Behebung von Schäden durch Naturkatastrophen
- Öffnung von Kulturgütern für die Öffentlichkeit
- Beseitigung von architektonischen Barrieren
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Umfang der Arbeiten und der Dringlichkeit der Maßnahme. Es ist wichtig zu beachten, dass Anträge auf Zuschüsse nicht nachträglich, also nach Abschluss der Arbeiten, gestellt werden können.
Zinszuschüsse
Zusätzlich zu Kapitalzuschüssen können Eigentümer auch Zinszuschüsse für Darlehen beantragen, die sie zur Finanzierung der Restaurierung aufgenommen haben. Der Staat übernimmt in diesem Fall bis zu sechs Prozent der Zinsen des Darlehens. Dies gilt nicht nur für historische Gebäude, sondern auch für moderne Bauten, sofern sie als künstlerisch wertvoll eingestuft werden.
Damit der Zinszuschuss gewährt wird, muss der Antrag rechtzeitig gestellt und alle erforderlichen Dokumente eingereicht werden. Dazu gehört auch der Nachweis über die regelmäßige Rückzahlung des Darlehens.
Fazit: Ein Vorteil für Eigentümer und die Öffentlichkeit
Die staatliche Unterstützung für die Restaurierung und Erhaltung von Kulturgütern in Italien ist an enge Vorgaben gebunden. Wenn diese jedoch erfüllt sind, bietet sie eine wertvolle Hilfe für Eigentümer und hilft, die hohen Kosten abzufedern und gleichzeitig das kulturelle Erbe des Landes auch für zukünftige Generationen zu erhalten und erlebbar zu machen.
Antragstellung und weiterführende Informationen
Wer mit dem Gedanken spielt, eine historische Immobilie in Italien zu erwerben oder gerade eine Burg oder ein Schloss in Italien gekauft hat, findet detaillierte Informationen sowie alle Formulare zur Antragstellung bei der italienischen Aufsichtsbehörde für Archäologie, Kunst und Landschaft. Doch zunächst sollten Interessenten bei den Makleragenturen oder beim Verkäufer erfragen, ob und inwieweit die angebotene Immobilie förderfähig ist.
Ausländische Eigentümer und Kaufinteressenten, die Hilfe beim Einreichen der Anträge benötigen, können sich auch an Frau Stine Helles von D'Angelo Immobiliare wenden. Sie bietet Unterstützung bei allen rechtlichen Fragen.